Haus- und Badeordnung

  1.  Verbindlichkeit und Zweck
    Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucherinnen des Hamams des Frauenzentrums Schokoladenfabrik e.V. verbindlich. Unser Hamam ist eine Einrichtung, die jeder Besucherin ein Höchstmaß an Erholung bereiten soll. Diese Haus- und Badeordnung soll dieses ermöglichen und darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren. Jede Besucherin des Hamams erkennt die Haus- und Badeordnung an. 
  2. Öffnung, Einlass, Eintritt 
    Die Öffnungszeiten des Hamams werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich im Eingangsbereich sowie online bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Das Ende der Badezeit entspricht dem Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. 
    Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. Sommerschließung, betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber aus diesem Grunde sind ausgeschlossen. 
    Leider kann unser Hamam nicht behindertengerecht sein, da es durch Umbauten in den ehemaligen Kellerräumen einer Schokoladenfabrik entstand und daher sehr viele Treppen und Stufen aufweist. Die Hamammitarbeiterinnen unterstützen die Besucherinnen gern weitestgehend. Besucherinnen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen das Hamam nur mit einer verantwortlichen, volljährigen Begleitperson besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen. 
    Keinen Zutritt zum Hamam haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden oder infektiösen Hautausschlägen sowie Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Tiere dürfen nicht mit ins Hamam genommen werden. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Alle Anwendungen sind Angebote von Fremdanbietern und nur in Kombination mit dem Hamambesuch möglich. Für alle Anwendungen bitten wir um die Terminvereinbarung über unsere Website. Auf per Mail geäußerte Terminwünsche können wir nicht eingehen.       
  3. Baden, Verweilen 
    Durch das Bezahlen des Hamambesuches entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit. - Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu Reservierungszwecken abgestellt werden, dürfen diese vom Hamam-Personal selbstständig oder nach Aufforderung von Besucherinnen entfernt werden. Weil die Sitzplätze im Hamam nicht fest vergeben werden, können keine Terminvereinbarungen ohne Buchung einer Anwendung vorgenommen werden.
    Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist im gesamten Hamam besondere Vorsicht geboten und es sollten grundsätzlich rutschfeste Badeschuhe getragen werden. 
    Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30 € belegt. Findet ein Badegast seine Kabine, den Schrank usw. verunreinigt vor, so bitten wir dieses unverzüglich den Mitarbeiterinnen zu melden. 
    Jede Besucherin ist verpflichtet, sich zu Beginn ihres Besuches und entsprechend der Saunaregeln vor der Nutzung der Sauna gründlich im Hamam zu reinigen. Das Hamam ist ein Bad zur Entspannung und zur Körperreinigung. 
    Die Benutzung von Heilerden, Rasulschlamm, Färbemitteln etc. ist aus technischen Gründen nicht gestattet. Das Rasieren oder Haarentfernen ist im gesamten öffentlichen Hamambereich, im Hauptraum und allen anderen Aufenthaltsräumen, aus hygienischen und technischen Gründen verboten. Der entsprechende Service (Agda, Haarentfernung) wird durch unsere Mitarbeiterinnen angeboten. 
    Im Hamam gelten nicht die Grundsätze der Freikörperkultur. Während des Besuches ist das Tragen eines um den Körper gebundenen Tuches oder eines Bademantels angebracht. 
    Wir bitten die Besucherinnen, sich nach dem Verlassen des Badebereiches abzutrocknen. Dadurch wird die Rutschgefahr vermindert, der Fußboden (teilweise Parkett) geschützt und die Hygiene verbessert.
    In der Sauna gelten die üblichen Saunaregeln. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist besonders in den Schwitzkammern auf Ruhe zu achten. Die Sauna ist eine textilfreie Zone. In den Schwitzkammern ist ein ausreichend großes Liege- und Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden. Die Schuhe sollen nicht mit in die Schwitzkammern genommen werden. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden. Traditionell bestehen in den Bade- und Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie zum Beispiel gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht. 
    Jede Besucherin hat sich so zu verhalten, dass sich keine andere durch sie belästigt fühlt und die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit im Hamam nicht gefährdet werden.

Gefundene Gegenstände werden maximal 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundsachen verwertet. Eine Rücksendung von verlorenen oder liegen gelassenen Gegenständen (Textilien, Wertsachen etc.) erfolgt grundsätzlich unfrei bzw. gegen Zusendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages.  

  1. Besondere Bestimmungen 
    Das Hamam-Personal übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jede Mitarbeiterin gern entgegen.

Es ist nicht gestattet, 

  • Das Hamam mit Straßenschuhen zu betreten. Schuhe werden im Schuhregal, das sich im Eingangsbereich befindet, aufbewahrt.
  • Tiere bzw. Haustiere mit in die Räume des Hamams zu bringen.
  • Speisen und Getränke, die nicht im Hamam erworben wurden, während des Besuches zu verzehren. Speisen und Getränke aus dem Hamam-Angebot dürfen nicht in den Baderäumen sondern nur in den Ruheräumen und im Außenbereich verzehrt werden.
  • im Hamam alkoholische Getränke oder Drogen zu konsumieren
  • die Badezonen zu verunreinigen
  • zerbrechliche Gegenstände (z.B. Glas, Porzellan) mit in die Baderäume zu nehmen
  • zu rauchen, ausgenommen an den hierfür ausgewiesenen Stellen im Außenbereich (dort befindet sich ein Aschenbecher)
  • Mobiltelefone zu nutzen. Mobiltelefone sind auszuschalten.
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Musikinstrumente mitzubringen und diese zu benutzen
  • zu fotografieren und zu filmen
  • sexuelle Handlungen vorzunehmen
  • Werbematerial jeder Art zu verteilen
  • Geldsammlungen jeder Art durchzuführen 
  1. Haftung 
    Jede Besucherin haftet für Schäden, die sie durch missbräuchliche Nutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung dem Hamam oder Dritten verursacht hat. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten. 
    Die vertragliche Haftung des Frauenzentrums Schokoladenfabrik e.V. für während des Besuches aufgetretene Sachschäden ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Leistungspreises beschränkt. Die Haftung der aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit ist hiervon nicht betroffen. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, wenn das Frauenzentrum für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftet.
    Für unsere ergänzenden Angebote im Verkauf, wie z.B. Masken, Peelings, Seifen etc. und eventuell hieraus auftretenden Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien. Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall), haftet das Hamam nicht. 
    Das Hamam haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
    Den Besucherinnen wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Falls Besucherinnen dennoch Wertgegenstände mit sich führen, wird ihnen empfohlen diese in den einzelnen Wertschließfächern in den Zugangsbereichen zu deponieren. Von Seiten des Hamams werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet das Hamam nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn diese im Garderobenschrank und / oder Wertschrank eingeschlossen wurden. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Pflichten des Hamams in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. 

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